Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V. Positionspapier
Infraschall Man hat zuweilen den Eindruck, dass nach zwei Grundprinzipien der Verdrängung verfahren wird: "Nicht ist, was nicht sein darf" und "was nicht messbar ist, existiert auch nicht." Leider werden die möglichen Infraschall Auswirkungen durch Windkraftanlagen in Deutschland immer noch nicht ernst genommen. Gegen Infraschall kann man sich auch nicht schützen, indem man sich in Gebäuden aufhält. Im Gegenteil, amerikanische Untersuchungen haben gezeigt, dass Infraschall zu Vibrationen in soliden Gebäudestrukturen und Fenstern führt. Nachgewiesene Beeinträchtigungen bei Infraschall können u.a. sein: Ermüdung, Konzentrationsabbau, Anspannung, Unbehaglichkeit, Reizbarkeit, erhöhte Müdigkeit nach der Arbeit, Benommenheit, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Störung des Gleichgewichts, Veränderung des Nystagmus (Unkontrollierte Bewegungen der Augenpupillen), Tinnitus, Veränderung der Atem- und Pulsschlagfrequenz, Übelkeit, Anstieg des systolischen Blutdrucks. Infraschall ist nicht zu unterschätzen, da Windparks mit Megawatt-Windkraftanlagen, die in der Nähe von Infraschallmessstationen in Deutschland (zur Infraschallüberwachung im Rahmen des Atomwaffen-Sperrvertrages) errichtet werden sollen, einen Mindestabstand von 25 km benötigen, damit die Arbeit der Messstationen auch bei ungünstigen Wetterlagen nicht gestört wird. (Ceranna u.a., Bundesanstalt für Geowissenschaften, 2005) Der Mensch und die Natur sind jedoch noch empfindlicher als die technischen Messfühler. Auch für Tiere wurde eine negative Wirkung nachgewiesen. Quelle: Gutachten Windenergieanlagen und Pferde, 17.11.2004, Fakultät für Biologie, Universität Bielefeld, Anja Seddig) Quelle: Vogelwarte 49, 2011:9-16 ©DO-G, IfV, MPG 2011 Quelle: Recht der Landwirtschaft, Zeitschrift für Landwirtschafts- und Agrarumweltrecht, ISSN 0486-1469-Nr. 3, März 2006, Windstrom um den Preis toter Fledermäuse von Prof. Dr. Erwin Quambusch, Bielefeld Quelle: Artikel FAZ, vom 12.06.2006 "Opfer der Energiewende" Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus einem riesigen Bereich möglicher Informationsquellen. Dr. Nina Pierpont und andere Gesundheits- und Lärmexperten stimmen darin überein, dass große Windkraftanlagen zumindest 2 Kilometer (1,25 Meile) von jeglichem Wohngebäude entfernt sein sollten. Die WHO empfiehlt einen Mindestabstand von der 10-fachen Gesamthöhe der Anlage. Nach Meinung der Waurbra Stiftung (Australien) sollte sogar, bis die Forschungen abgeschlossen sind, Betreibern und Planern nicht erlaubt werden, weitere Windkraftanlagen innerhalb eines 10km Umkreises von Wohngebieten zu planen oder zu errichten. Andernfalls kann es zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden bei den Anwohnern führen. Wir möchten daher die Verantwortlichen für Konstruktion, Finanzierung, Planung und Durchsetzung solcher Windkraftprojekte daran erinnern, dass sie zuallererst verpflichtet sind, sicherzustellen, dass eine Schädigung angrenzender Anwohner mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Wer vorhandene Beweise und Hinweise ignoriert, indem er diese Verfahrensweise fortsetzt, nimmt damit eine eventuelle Schädigung betroffener Anwohner leichtfertig in Kauf. Wer haftet für eventuelle Gesundheitsschäden? Wer übernimmt die Verantwortung? (Quellen: Wind Turbine Sydroms von Dr. Nina Pierpont, Waubra Stiftung) Wir möchten an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass die Anwendung der TA- Lärm, die zur Messung der Schallbeeinträchtigungen bei WKA herangezogen wird, für diesen Zweck nicht geeignet ist. (auch das Robert Koch Institut stellt die Messmethode nach der TA- Lärm in Frage) Bisher existiert keine Schallschutznorm für Industrieanlagen über 30m Höhe. Daher sollten sich möglichst alle (politischen) Parteien umgehend für die Schaffung geeigneter Schall/Infraschall - Messregelungen für die Industrieanlagen (WKA) in den aktuellen Größenordnungen einsetzen. (siehe auch Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Rudolf Adolf Dietrich/ BWK, DEGA, DWA, FgHW, VDI)
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